Film „Das Gespenst“ & Diskussion: Die Würde der Religion und die Freiheit der Kunst

Geistiger Umweltschutz – Filmzensur in Vorarlberg

 

„Das Gespenst“, 1982, Regie: Herbert Achternbusch. Der Film wurde am 18. November 1983, kurz vor der österreichischen Erstaufführung, beschlagnahmt und nach §36 Mediengesetz wegen „versuchter Herabwürdigung religiöser Lehren“ verboten.

 

Anschließend Diskussionsrunde mit Gerhard Ruiss, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren, Zensurexperte, und Dr. Werner Grabher, Leiter der Abteilung Kultur der Vorarlberger Landesregierung. Moderation: Brigitte Walk

 

Geistiger Umweltschutz – Filmzensur in Vorarlberg
341 Filme wurden zwischen 1955 und 1989 per Verordnung in Vorarlberg verboten. Auf der Grundlage des Lichtspielgesetzes sollten die (erwachsenen!) Bürgerinnen und Bürger des Landes vor „entsittlichenden, verrohenden und das religiöse Empfinden verletzenden“ Bildern bewahrt werden. Besonders hervorgetan hatte sich dabei Landeshauptmann Herbert Kessler – unter dem Motto „geistiger Umweltschutz“. Drei Veranstaltungen sind diesem Thema gewidmet.

 

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Jugendprotest und kultureller Aufbruch in Vorarlberg nach 1970“ der Grünen Bildungswerkstatt in Zusammenarbeit mit der Johann-August-Malin-Gesellschaft, der Filmfabrik am Spielboden Dornbirn, dem Kulturforum Bregenzerwald und dem Theater am Saumarkt Feldkirch.